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   VG Hannover, 25.11.2005 - 6 B 8147/05   

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https://dejure.org/2005,26948
VG Hannover, 25.11.2005 - 6 B 8147/05 (https://dejure.org/2005,26948)
VG Hannover, Entscheidung vom 25.11.2005 - 6 B 8147/05 (https://dejure.org/2005,26948)
VG Hannover, Entscheidung vom 25. November 2005 - 6 B 8147/05 (https://dejure.org/2005,26948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit der einer Duldung beigefügten Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet".

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 3 S. 1 AufenthG; § 42 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG; § 60a Abs. 2 AufenthG; § 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG; § 84 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG; § 105 Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 56 Abs. 3 AuslG
    Möglichkeit der Erteilung einer mit einer Nebenbestimmung über die Gestattung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit versehenen Aufenthaltsduldung durch die Ausländerbehörden; § 4 Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als gesetzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Erteilung einer mit einer Nebenbestimmung über die Gestattung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit versehenen Aufenthaltsduldung durch die Ausländerbehörden; § 4 Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als gesetzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Änderung oder

    Auszug aus VG Hannover, 25.11.2005 - 6 B 8147/05
    Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nach § 84 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG findet zwar keine Anwendung auf erstmalig verfügte Duldungsauflagen, welche die Ausübung einer Beschäftigung betreffen (VG Hannover, Beschluss vom 29.8.2005 - 5 B 3722/05 - VG Braunschweig, Beschluss vom 06.04.2005 - 6 B 113/05 -).
  • VG Düsseldorf, 12.01.2012 - 27 L 590/11

    Arbeitsberechtigung Außenwirkung Übergang Beschäftigungserlaubnis Türkei

    Ob ein Ausländer mit einer übergeleiteten und in der Folgezeit verlängerten Duldung allein aufgrund einer Arbeitsberechtigung (d.h. ohne eine weitere Beschäftigungserlaubnis) weiterhin einer Beschäftigung nachgehen kann, so VG Hannover, Beschluss vom 25. November 2005 - 6 B 8147/05 -, Juris (Rn. 14); Fehrenbacher, HTK-AuslR / § 105 AufenthG 02/2005; a.A. offenbar VG Ansbach, Beschluss vom 24. August 2007 - AN 19 S 07.01623 und AN 19 K 07.01624 -, Juris (Rn. 25); vgl. auch Zühlcke, Die Zulassung von geduldeten Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung nach dem neuen Zuwanderungsrecht, ZAR 2005, 317 (323), ist mangels eines derartigen Sachverhalts im vorliegenden Fall unerheblich.
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